Wenn jemand einen Pflegegrad hat, aber keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, verlangt die Pflegekasse mindestens halbjährliche Beratungsbesuche. Damit soll sichergestellt werden, dass die häusliche Pflege gewährleistet ist und ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf rechtzeitig erkannt wird.
Es geht hierbei nicht um die Überprüfung der Pflegeeinstufung.
Für diese sogenannten "Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI" kann der Versicherte einen Pflegedienst nach eigener Wahl beauftragen. Selbstverständlich übernehmen auch wir diese Beratungseinsätze für Sie.
Nach dem Erstbesuch erinnern wir Sie zuverlässig an die Folgetermine, sodass Sie sich hierüber keine Gedanken mehr machen müssen.