Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Hier können sich natürliche Personen, die im Rahamen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben.
Gemeldet werden kann jeder Sachverhalt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass gesetzliche Vorgaben verletzt wurden. Dazu zählen Verstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruption, Unterschlagung, Betrug, Geldwäsche), Angriffe auf die IT-Sicherheit, Verstöße gegen den Datenschutz sowie Beeinträchtigungen der sexuellen Selbstbestimmung.
In der GEVITA erreichen Sie diese verantwortliche Stelle:
Da für interne Meldestellen die Verpflichtung besteht, Hinweisgebern innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung für ihre Meldung und innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung bezüglich der getroffenen Folgemaßnahmen zu senden, bitten wir Sie um Ihre Namensnennung.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich an die Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz zu wenden.
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Telefon: +49 (0)228 / 994106644