Pflegebedürftigen, welche keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen, schreibt die Pflegekasse je nach Pflegeeinstufung mindestens einen halbjährlichen Beratungsbesuch vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die häusliche Pflege gewährleistet ist und ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf rechtzeitig erkannt wird.
Wenn Sie als pflegebedürftige Person zuhause von einer Person Ihrer Wahl betreut und versorgt werden und somit jährliche Beratungseinsätze erforderlich werden, steht Ihnen die GEVITA als nach §37, Abs. 3 SGB XI anerkannter Pflegedienst hierfür zur Verfügung.
Nach dem Erstbesuch erinnern wir Sie zuverlässig an die Folgetermine, sodass Sie sich hierüber keine Gedanken mehr machen müssen.