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Die zu pflegende Person lebt in dieser Zeit in unseren
wohnlich eingerichteten Kurzzeitpflege - Appartements und
wird durch unser qualifiziertes Pflegepersonal rund um die
Uhr versorgt
Für die Kurzzeitpflege hat die GEVITA mit den Kostenträgern
einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung
abgeschlossen, die es Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
erlaubt, einen Pflegekostenzuschuss von Ihrer Pflegekasse
zu erhalten.
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